Informationen zur Therapie

In meiner Praxis biete ich Verhaltenstherapie für Erwachsene an. Psychotherapie ist bei entsprechender Indikation eine Kassenleistung. Ich behandle generell Patienten aller Kassen.

Schweigepflicht: Psychotherapie stellt eine besondere Form der zwischenmenschlichen Beziehung dar, in der gegenseitiges Vertrauen wichtig ist, damit die Therapie zum gewünschten Erfolg führen kann. Daher gilt insbesondere für die Therapeutin die Schweigepflicht, so dass Informationen über Sie bzw. unsere Zusammenarbeit nur nach Ihrem ausdrücklichen Wunsch z.B. einem Angehörigen oder Ihrem Arzt mitgeteilt werden darf.

Indikation: Eine Indikation, d.h. die Voraussetzung für eine Psychotherapie, ist dann gegeben, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt und eine entsprechende Psychotherapie Linderung bzw. Heilung verspricht und nach den entsprechenden Richtlinien auf ökonomischem Wege zum Ziel führt.

Psychische Erkrankungen: Unter psychischen Erkrankungen, die ambulant behandelt werden können, fallen u.a. Depressionen, Ängste wie soziale Ängste, Krankheitsängste, spezifische Phobien oder Panikstörungen, Zwangsstörungen, Belastungs- und Anpassungsstörungen, Burnout, Somatoforme Störungen, Essstörungen, Schlafstörungen, sexuelle Störungen und Persönlichkeitsstörungen. 

Psychotherapie/Verhaltenstherapie: Psychotherapie bedeutet die „Behandlung der Seele“ und sieht die Behandlung mit wissenschaftlich fundierten und geprüften Methoden vor. Psychotherapie im Allgemeinen verfolgt folgende Ziele: Diagnostik, Symptomverbesserung, Krankheitsverständnis (v.a. entstehende, auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen), Erarbeitung von Strategien und Kompetenzen zum veränderten/verbesserten Umgang mit der entsprechenden Problematik oder zur Vorbeugung krankheitsauslösender Muster im Denken, Fühlen und Handeln sowie gezielte Förderung eigener Fertigkeiten und Ressourcen. Psychotherapie für Erwachsene darf nur von Psychologen und Ärzten ausgeübt werden, die nach ihrem abgeschlossenen Studium eine entsprechende Weiterbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/Psychotherapeuten absolviert haben. Die Krankenkassen erkennen derzeit sowohl die psychoanalytische, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie als auch die Verhaltenstherapie an. 

Die Verhaltenstherapie legt besonderen Wert auf eine zeitlich begrenzte Begleitung der Patientin/des Patienten. Die Patientin/der Patient soll seine Selbstwirksamkeit zurückerlangen. Gegenwart und Zukunft stehen dabei im Zentrum des Interesses. Durch die Psychotherapie soll die Patientin/der Patient Strategien erlernen und ausprobieren, die ihr/ihm dienlich sein können und seine Beschwerden und Probleme lindern oder lösen.

Behandlungsmethoden: Zu üblichen verhaltenstherapeutischen Behandlungsmethoden, die je nach Beschwerden unterschiedlich eingesetzt werden, zählen u.a. Ressourcenaktivierung, Förderung sozialer Kompetenz, Kommunikationstraining, Konfrontation mit Reaktionsverhinderung, Entspannungsverfahren, Genusstraining, Achtsamkeit und Akzeptanz, Problemlösetraining, Psychoedukation, Rückfallprophylaxe, Stressbewältigung, kognitive Umstrukturierung dysfunktionaler Denk- und Bewertungsmuster, Verhaltensübungen, Zeitmanagement.